Wie viel Zeit benötigt man beim Immobilienverkauf?


In diesem Ratgeber erläutere ich Ihnen:

  • Welche Zeiträume müssen Sie beim Immobilienverkauf einplanen?
  • Welche Faktoren können den Zeitplan verzögern?
  • Welche Termine sind wichtig?
Petra Kilimann-Bouchon
erstellt 21.08.2023

Erfolgreiche Planung Ihres Immobilienverkaufs: Zeitliche Abläufe und wichtige Überlegungen

Nun muss vieles geplant werden. Sie möchten umziehen? Oder Sie verkaufen eine geerbte Immobilie und möchten wissen, wann Sie über den Verkaufserlös verfügen können?

Wie kann man den Immobilienverkauf und die zeitlichen Abläufe planen? Da gibt es vieles zu beachten.

Der Leitfaden zur erfolgreichen Planung Ihres Immobilienverkaufs

Der Verkauf einer Immobilie ist eine bedeutende Lebensentscheidung, die sorgfältige Planung und Überlegungen erfordert. Ob Sie Ihre aktuelle Residenz verkaufen, umzuziehen, oder eine geerbte Immobilie veräußern möchten, die zeitlichen Abläufe spielen eine entscheidende Rolle. In diesem Leitfaden werden wir aufzeigen, wie Sie den Immobilienverkauf strategisch planen können, welche Verzögerungen eintreten können und wie man reibungslose Übergänge gewährleistet.

Vorabinformation: Planen Sie in den nächsten 6 bis 12 Monaten besser keinen Urlaub.

Eine frühzeitige Vorbereitung ist der Schlüssel:

Beginnen Sie so früh wie möglich mit der Planung. Untersuchen Sie den aktuellen Zustand Ihrer Immobilie, um eventuelle Reparaturen oder Renovierungen zu identifizieren, die den Verkaufspreis verbessern könnten. Professionelle Gutachter und Makler können Ihnen dabei helfen, den genauen Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln.


Festlegung des Verkaufspreises:

Ein zu hoch angesetzter Angebotspreis kann nicht nur bedeuten, dass Sie letztendlich viel Geld verlieren, sondern auch viel Zeit. Lassen Sie sich daher eine professionelle Marktwertermittlung oder ein Wertgutachten erstellen.


Liegen alle Unterlagen von der Immobilie vor?

Ein Käufer benötigt viele Unterlagen für den Immobilienverkauf. Legen Sie diese schon vor der Vermarktung bereit oder besorgen Sie fehlende Unterlagen. Ist der Käufer erst einmal gefunden, dann muss er seine Finanzierung beantragen. Fehlen dann Unterlagen, die Sie noch beantragen müssen, können Wochen und manchmal sogar Monate vergehen. Nicht jeder Kaufinteressent möchte so lange warten und findet in der Zwischenzeit vielleicht eine andere Immobilie.


Die Komplexität des Immobilienverkaufs bei rechtlichen und behördlichen Aspekten

Der Prozess des Immobilienverkaufs ist nicht allein von den Beteiligten bestimmt, sondern involviert auch rechtliche und behördliche Aspekte, die sorgfältig berücksichtigt werden müssen. Besonders in Fällen, in denen ein Elternteil dement ist und ihre Immobilie verkauft werden soll, können verschiedene Faktoren die Abwicklung komplex gestalten. Aber auch Miteigentümer oder Miterben spielen eine wichtige Rolle. Ist die Immobilie bereits bezahlt, oder gibt es Eintragungen im Grundbuch?

1. Rechtliche Vertretung und Behörden:
Wenn ein Elternteil aufgrund von Demenz nicht mehr in der Lage ist, selbstständig Entscheidungen zu treffen, kann eine rechtliche Vertretung notwendig sein. Ein Vormund oder rechtlicher Betreuer könnte bestellt werden, um im Namen des Elternteils zu handeln. In einigen Fällen muss eine behördliche Genehmigung für den Verkauf von Immobilien eingeholt werden, insbesondere wenn der Elternteil unter gerichtlicher Aufsicht steht.

2. Mehrere Eigentümer oder Miterben:
Wenn die Immobilie von mehreren Eigentümern oder Miterben besessen wird, muss der Verkauf einvernehmlich beschlossen werden. Die Zustimmung aller beteiligten Parteien ist erforderlich, um den Verkauf abzuwickeln. Dies kann Verhandlungen über den Verkaufspreis, die Aufteilung des Erlöses und andere Aspekte des Verkaufsprozesses beinhalten.

3. Erbschein und Grundbucheintragungen:
Der Erbschein ist ein wichtiger rechtlicher Nachweis, der die Erben legitimiert. Bevor eine Immobilie verkauft werden kann, sollte geprüft werden, ob ein gültiger Erbschein vorliegt. Dieser ist erforderlich, um das Eigentumsrecht über die Immobilie zu übertragen. Darüber hinaus müssen eventuelle Eintragungen im Grundbuch überprüft werden, wie beispielsweise Hypotheken, Belastungen oder Dienstbarkeiten.

4. Hypothek und finanzielle Abwicklungen:
Wenn auf der Immobilie eine Hypothek eingetragen ist, muss im Verkaufsprozess sichergestellt werden, dass die offenen Kreditschulden beglichen werden. Die Hypothekenbank muss informiert und der Hypothekenbetrag aus dem Verkaufserlös abgezogen werden, bevor der Restbetrag den Eigentümern oder Erben ausgezahlt wird.

5. Grundbuchliche Eintragungen und Belastungen:
Die Eintragungen im Grundbuch können Aufschluss über eventuelle Belastungen der Immobilie geben, wie zum Beispiel Dienstbarkeiten, Pfandrechte oder Nutzungsbeschränkungen. Diese müssen im Verkaufsprozess berücksichtigt werden, um einen reibungslosen Eigentumsübergang zu gewährleisten.


In solchen komplexen Fällen ist es unerlässlich, einen erfahrenen Anwalt oder Notar hinzuzuziehen, der sich mit Immobilienrecht und Erbschaftsangelegenheiten auskennt. Diese Fachleute können sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden, alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden und der Verkaufsprozess ordnungsgemäß abläuft. Der Immobilienverkauf mit rechtlichen und behördlichen Aspekten erfordert eine sorgfältige Koordination und Expertise, um einen erfolgreichen Abschluss zu gewährleisten.


Gründe für Verzögerungen beim Fälligkeitstermin des Kaufpreises

Auch wenn der Beurkundungstermin für den Kaufvertrag bereits stattgefunden hat und dabei die Fälligkeit des Kaufpreises festgelegt wurde, besteht dennoch die Möglichkeit von Verzögerungen. Diese Verzögerungen können zur Verschiebung sowohl der Kaufpreisfälligkeit als auch des Termins für die Übergabe der Immobilie führen.

Folgende Faktoren können gelegentlich zu Verzögerungen führen, was die Erfüllung der Voraussetzungen für die Kaufpreisfälligkeit betrifft:

  • Ausstehende Löschungsbewilligung seitens des Kreditinstituts: Die Genehmigung zur Löschung von Belastungen auf dem Grundstück durch das Kreditinstitut liegt möglicherweise noch nicht vor.
  • Amtsgerichtliche Zustimmung ausstehend: Die erforderliche Zustimmung seitens des Amtsgerichts, die für den Fortgang des Prozesses notwendig ist, wurde möglicherweise noch nicht erteilt.
  • Verzögerung bei der Hausverwaltungszustimmung: Die erforderliche Zustimmung seitens der Hausverwaltung, die in zeitlicher Hinsicht von Bedeutung ist, könnte noch nicht rechtzeitig vorliegen.
  • Verzögerte Verzichtserklärung der Kommune: Die Verzichtserklärung seitens der örtlichen Verwaltung oder Kommune, die eventuell benötigt wird, erreicht möglicherweise nicht rechtzeitig den erforderlichen Zeitpunkt.
  • Eventuell weitere Verzögerungsgründe: Es können auch andere unvorhergesehene Faktoren auftreten, die zu Verzögerungen führen können.

Der Notar legt diese Bedingungen für die Fälligkeit des Kaufpreises fest, jedoch können Verzögerungen aufgrund der genannten Umstände auftreten.


Bleiben Sie vor Ort

Vor dem Hintergrund der aufgeführten Gegebenheiten empfiehlt es sich, innerhalb der nächsten 6 bis 12 Monate keine Urlaubspläne zu schmieden, wenn Sie beabsichtigen, Ihre Immobilie zu veräußern. Dies gewährleistet eine gewisse Flexibilität, falls es zu dringenden Erfordernissen oder Situationen kommt, die Ihre persönliche Präsenz erfordern.


Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Trotz gewissenhafter Recherche und Sorgfalt können Fehler nicht immer ausgeschlossen werden. Für entsprechende Hinweise bin ich dankbar und werde diese stets zeitnah umzusetzen.


Petra Kilimann-Bouchon
Geprüfte Immobilienfachwirtin und DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D1

Über mich

Mein Name ist Petra Kilimann-Bouchon.

Seit 1995 bin ich in der Immobilienbranche tätig und arbeite seit 2003 als selbstständige Immobilienmaklerin in Baunatal, Kassel und in der Region.

Ich kümmere mich um Ihre Immobilie, als wäre es das Haus meiner Eltern!


Wir teilen gern unser Immobilienfachwissen mit Ihnen!


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