Immobilie geerbt

Hier erfahren Sie

  • worauf Sie beim Erbe einer Immobilie achten sollen
  • welche Möglichkeiten sich bieten
  • wie man sich am besten vorbereitet
Petra Kilimann-Bouchon
aktualisiert am 17.01.2023

Haus geerbt und nun?

Natürlich werden Sie viele Fragen haben, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung erben. In diesem Fall werden Sie Rechtsnachfolger des Erblassers und damit neuer Eigentümer der Immobilie. Dies bedeutet aber nicht nur Rechte für Sie, sondern auch Verpflichtungen. Daher müssen Sie erst einmal feststellen, ob die Immobilie über einen Wert verfügt, oder gar völlig überschuldet ist. Trifft letzteres zu, sollten Sie das Erbe ausschlagen. Beachten Sie jedoch die gesetzlichen Fristen. Nicht immer bleibt viel Zeit, um ein Erbe auszuschlagen. Gern empfehle ich Ihnen dafür einen Notar, der Sie hierbei unterstützt und Sie über die rechtlichen Auswirkungen berät.

Alleinerbe oder Erbengemeinschaft?

Haben Sie gemeinsam mit anderen die Immobilie geerbt, handelt sich es um eine Erbengemeinschaft. Klären Sie mit allen Beteiligten, ob die Immobilie verkauft oder vermietet werden soll. Vielleicht möchte einer der Erben die Immobilie komplett übernehmen, dann kann er die Miterben auszahlen. In jedem Fall sollten Sie eine Einigung erzielen. Denn im Fall eines Streites bleibt sonst nur die Teilungsversteigerung, welche wirtschaftlich oft die schlechteste Lösung ist.

Glück gehabt – Alleinerbe!

Was haben Sie mit der Immobilie vor? Selbst nutzen und bewohnen? Vermieten? Verkaufen? Denken Sie in jedem Fall an die eventuell entstehende Erbschaftsteuer. Lassen Sie sich bitte hierzu von einem Steuerberater beraten. Nur dieser kann Sie umfassend beraten und geht ganz individuell auf Ihren Erbfall ein.

Geerbte Immobilie selbst bewohnen

Bevor Sie die Immobilie beziehen (und ggf. Ihren Mietvertrag kündigen) sollte in jedem Fall geklärt sein, dass Sie wirklich alleiniger Eigentümer sind. Also erst mal den Erbschein und/oder die Umschreibung im Grundbuch abwarten.

Wenn Sie die geerbte Immobilie 10 Jahre selbst bewohnen, entfällt die Erbschaftssteuer. Aber auch hier gibt es Ausnahmen oder weitere Regelungen im Steuerrecht – insbesondere, wenn Kinder erben. Sie sehen also, die Beratung durch einen Steuerberater sollten Sie in jedem Fall in Anspruch nehmen.

Immobilie vermieten

Manche Immobilien sind bereits vermietet. Als Erbe treten Sie in den bestehenden Mitvertrag mit dem Mieter ein und führen diesen fort. Ein neuer Mietvertrag wird dazu nicht abgeschlossen. Sie haben damit alle Rechte und Pflichten des Erblassers. Vielleicht möchten Sie die Immobilie selbst bewohnen? Dann können Sie dem Mieter wegen Eigenbedarf fristgerecht kündigen.

Immobilie verkaufen

Natürlich können Sie die geerbte Immobilie auch verkaufen. Bedenken Sie jedoch, dass eventuell von dem Kaufpreis noch bestehende Grundschulden und Hypotheken beglichen werden müssen. Prüfen Sie vor dem Verkauf auch, ob ggf. noch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Dies können Sie mit der Bank klären, mit der noch ein Darlehnsvertrag besteht. Dazu sollten Sie natürlich vor dem Verkauf den Marktwert der Immobilie kennen. Sprechen Sie einen Immobilienmakler vor Ort an und lassen Sie sich einen Marktpreis ermitteln. Dabei spielen viele verschiedene Umstände eine Rolle. Ist die Immobilie vermietet? Zahlt der Mieter pünktlich die Miete oder besteht an dem Objekt Sanierungsbedarf?

Brauche ich einen Erbschein?

Um die Rechtsnachfolge bei Mietern oder Käufern nachweisen zu können, benötigen Sie einen Erbschein. Sie erhalten den Erbschein auf Antrag beim Nachlassgericht. Dann können Sie im Grundbuch den Eigentümerwechsel umschreiben lassen. Liegt ein notarielles Testament vor, genügt dieses dem Grundbuchamt. Bedenken Sie, dass sich der Erhalt des Erbscheins oder / und die Umschreibung im Grundbuch zeitlich sehr hinziehen können. Beginnen Sie daher nicht zu früh mit der Vermarktung für Verkauf oder Vermietung. Denn solange sind Sie rechtlich noch kein Eigentümer. Gern berate ich Sie, wie Sie die Zwischenzeit sinnvoll für die Vorbereitung nutzen können.

Wird Grunderwerbsteuer fällig?

Eine geerbte Immobilie unterliegt nicht dem Grunderwerbssteuergesetz.

Eigentumsumschreibung

Schreiben Sie das Eigentum innerhalb zwei Jahren nach Ableben des Erblassers um, denn dann fallen keine Grundbuchgebühren an.

Tipp vom Immobilien-Profi

Haben Sie sich dazu entschieden, die Immobilie nicht zu behalten, dann sollten Sie nichts überstürzen. Sie haben keinen Zeitdruck. Lassen Sie sich ausführlich von einem Immobilienmakler, Notar und Steuerberater beraten. Gerade der Verkauf der Immobilie sollte gut vorbereitet werden, damit Sie am Ende nicht doch noch unter Zeitdruck geraten oder finanziellen Schaden nehmen.

Lassen Sie sich daher beim Verkauf Ihrer geerbten Immobilie von einem Profi unterstützen.

Informieren Sie sich unverbindlich & diskret bei mir – kontaktieren Sie mich direkt, oder fordern Sie einen Rückruf an. Sie erreichen mich telefonisch mit 0561 5799130 oder per E-Mail an mail@pkb-immobilien.de.


Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Trotz gewissenhafter Recherche und Sorgfalt können Fehler nicht immer ausgeschlossen werden. Für entsprechende Hinweise bin ich dankbar und werde diese stets zeitnah umzusetzen.


Über mich

Petra Kilimann-Bouchon, Geprüfte Immobilienfachwirtin

Mein Name ist Petra Kilimann-Bouchon.

Seit 1995 bin ich in der Immobilienbranche tätig und arbeite als Immobilienmaklerin in Baunatal, Kassel und im Landkreis Kassel.

Erfahren Sie hier mehr über mich.


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