Notartermin für den Kaufvertrag
Was Sie dazu wissen müssen.
An dieser Stelle erläutere ich Ihnen:
- wann Sie einen Termin mit dem Notar vereinbaren können
- welche Unterlagen man für einen Kaufvertrag benötigt
- welche Risiken eine zu frühe Beurkundung birgt
- was kostet der Notar?
Käufer gefunden – ab zum Notar
Sie haben einen Käufer für Ihre Immobilie gefunden. Dieser bietet Ihnen einen richtig guten Preis und möchte gern sofort den Kaufvertrag beim Notar unterschreiben. Das hört sich doch gut an.
Sie sollten jedoch im Vorfeld einige Dinge klären, bevor Sie den Notar mit der Erstellung des Kaufvertragsentwurfes beauftragen. Denn scheitert der Vertrag, kann dies für Sie recht teuer werden.
Sie sind sich mit dem Käufer einig.
Der Kaufpreis ist abgestimmt, der Übergabetermin steht fest. So steht dem Immobilienverkauf nichts mehr im Weg. Sie sollten jedoch mit dem Käufer noch mehr klären, bevor Sie einen Notar beauftragen.
Ist die Finanzierung gesichert?
Viele Kaufinteressenten haben schon bei den Besichtigungen sogenannte Finanzierungsbestätigungen oder Machbarkeitsstudien dabei. Dies wirft erst mal ein gutes Licht auf die Interessenten. Aber was sind diese Bescheinigungen wert? Leider nichts. Eine Finanzierung muss immer auf die betreffende Immobilie und den Kaufinteressenten abgestimmt berechnet werden. Und dies kann erst nach der Besichtigung geschehen und wenn die Käufer die entsprechenden Immobilienunterlagen erhalten haben. Erst dann beginnt die Bank verbindlich zu prüfen. Meist müssen Sie 3 bis 4 Wochen Geduld aufbringen, bis die verbindliche Finanzierungszusage schriftlich vorliegt. Erst dann sollten Sie einen Notar beauftragen.
Der Käufer benötigt keine Finanzierung?
Es gibt Kaufinteressenten, die haben genug Eigenkapital, sodass sie keine Finanzierung für den Kaufpreis benötigen. Auch da ist Vorsicht geboten: Lassen Sie sich von der Bank des Käufers eine Machbarkeitsbescheinigung ausstellen. Ein Blick auf den Kontoauszug reicht nämlich nicht. Dieser könnte manipuliert sein oder vielleicht ist der Betrag für ein ganz anderes Vorhaben gedacht und steht dann bei der Immobilienübergabe dem Käufer gar nicht mehr zur Verfügung.
Wer bezahlt die Notarkosten?
Grundsätzlich kann man sich frei einigen. Üblich ist aber, dass der Käufer die Notarkosten übernimmt. Jedoch kann Ihnen der Notar seine Leistung in Rechnung stellen, wenn er in Ihrem Auftrag den Kaufvertragsentwurf erstellt hat und dann die Beurkundung doch nicht stattfinden kann. Einigen Sie sich daher vorher schriftlich mit dem Käufer, wer in einem solchen Fall die Notarkosten trägt. Ist jedoch bei dem Käufer “nichts zu holen” könnten Sie in die Zahlungsverpflichtung geraten.
Was kostet der Notar?
Die Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Die Notarkosten belaufen sich auf 1,5 Prozent bis 2 Prozent des vereinbarten Kaufpreises der Immobilie.
Kaufvertrag ist unterzeichnet, der Kaufpreis kommt jedoch nicht.
Das kann passieren, wenn der Kaufvertrag beurkundet wurde, aber noch keine Finanzierung gesichert war. Natürlich verursacht eine Rückabwicklung Kosten, was sehr ärgerlich ist. Im Zweifel müssen Sie sogar dafür haften. Aber noch viel ärgerlicher ist der mit einer Rückabwicklung verbundenen Stress und die Arbeit, die man damit hat. Auch ein großer zeitlicher Verlust kann schmerzhaft sein. Wenn dann sogar Folgekosten entstehen, weil man zum Beispiel eine neue Immobilie nicht bezahlen kann, ist der Schaden oft enorm hoch.
Welche Angaben braucht der Notar?
Damit der Notar den Kaufvertrag entwerfen kann, benötigt er genaue Angaben von Ihnen. Die geläufigsten Angaben listen wir Ihnen hier auf. Allerdings können weitere Angaben nötig sein, je nach Objekt und Umständen.
- Persönliche Daten des / der Verkäufer (Name, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Telefonnummer und wenn möglich E-Mailadresse)
- Persönliche Daten des / der Käufer (Name, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Telefonnummer und wenn möglich E-Mailadresse)
- Bezeichnung der Immobilie
- Adresse der Immobilie
- Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummern
- Kaufpreis
- Kaufpreisfälligkeitstermin
- Angabe ob der Käufer den Kaufpreis finanzieren muss
- Besonderheiten, wie z.B. Mängel
- Ist die Immobilie bewohnt, vermietet, frei?
- Wird die Immobilie geräumt übergeben?
- Liegt ein Energieausweis vor?
- Wie alt ist die Heizung?
- Was wurde im Lastenverzeichnis eingetragen?
- Welche Eintragungen sind im Grundbuch vorhanden (das prüft der Notar)
- Wurden die Erschließungsbeiträge bereits gezahlt oder stehen noch Zahlungen an?
Bei vermieteten Objekten:
- Wie hoch ist die Miete?
- Wurde eine Kaution hinterlegt?
- Gibt es offene Mietzahlungen?
Bei Eigentumswohnungen:
- Teilungserklärung nebst Aufteilungspläne
- Stand der Rücklagen
- Angabe der Hausverwaltung
- Wurden kostenpflichtige Beschlüsse gefasst?
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