Neue Grundsteuerreform

Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe

An dieser Stelle erläutere ich Ihnen:

  • Was für Sie die neue Grundsteuer bedeutet
  • Wann und wie Sie tätig werden müssen
  • Wo Sie weitere Informationen erhalten
  • Wie und wo Sie den Antrag einreichen können
Petra Kilimann-Bouchon

Neue Grundsteuer

Die neue Grundsteuer wird zwar erst ab dem Jahr 2025 umgesetzt.

Bis zum 31.01.2023 müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung bei ihrem Finanzamt eine umfassende Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen. 

Digitales Finanzamt Hessen bietet online Hilfestellung

Checklisten und wertvolle Informationen finden Sie auf der Webseite des Finanzamt Hessen

Wann die Erklärung abgegeben werden muss und wer verantwortlich ist

Die Erklärung konnte schon ab dem 01. Juli 2022 abgegeben werden. Fristende ist für die Abgabe ist der 31. Januar 2023.

Verantwortlich für die Abgabe der Erklärung ist derjenige, der zum Stichtag 01.01.2022 Eigentümer war. Auch wenn Sie Ihre Immobilie in diesem Jahr verkauft haben oder noch verkaufen möchten, dann sind Sie verantwortlich für die Abgabe der Erklärung.

Erforderliche Unterlagen und Angaben

Welche Angaben sind für die Erklärung nötig und wo können Sie diese finden?

  • Aktenzeichen -> Einheitswertbescheid Finanzamt oder Abgabenbescheid der Kommune
  • Zuständiges Finanzamt -> Es ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
  • Lage des Grundstücks -> Adresse
  • Eigentümerinnen und Eigentümer -> Es müssen immer alle Eigentümer mit Adressdaten genannt werden.

Daten aus dem Grundbuchauszug

  • Gemarkung
  • Flur und Flurstück
  • Größe des Grundstücks
  • Grundbuchblattnummer und gegebenenfalls Miteigentumsanteil

Weitere Objektdaten

  • Wohnfläche
  • ggf. Nutzungsflächen
Wie man die Erklärung abgeben kann

Ihr Steuerberater kann dies für Sie erledigen. Dafür benötigt er aber die oben genannten Angaben. Sie können die Erklärung aber auch selbst online abgeben. Dafür können Sie das ELSTER-Verfahren nutzen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung im Internet auf www.elster.de nötig, sofern Sie dort nicht schon registriert sind.

Sie haben noch Fragen oder benötigen Hilfe?

Rufen Sie mich gern an unter 0561 5799130 oder schreiben Sie mir eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an mail@pkb-immobilien.de. Gern helfe ich Ihnen.



Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Trotz gewissenhafter Recherche und Sorgfalt können Fehler nicht immer ausgeschlossen werden. Für entsprechende Hinweise bin ich dankbar und werde diese stets zeitnah umzusetzen.



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