Schlüssel für Vermieter
Ist dies sein gutes Recht?
Es gibt gute Gründe für Vermieter, einen Schlüssel behalten zu wollen:
- In einem Schadensfall schnellerer Zutritt
- Der Mieter ist längere Zeit im Urlaub
- Geplante Instandsetzung oder Mängelbeseitigung
- Ablesen der Zählerstände
Dürfen Vermieter einen Wohnungsschlüssel behalten?
Grundsätzlich dürfen Vermieter keinen Zweitschlüssel behalten. Dies gilt für die Wohnungstür, den Briefkasten, Keller und so weiter.
Es müssen immer sämtliche Schlüssel zu Vertragsbeginn an den Mieter übergeben werden
Allerdings hat der Mieter bei längerer Abwesenheit auch eine Sorgfaltspflicht. So sollte er den Schlüssel so hinterlegen, dass der Vermieter (zum Beispiel in einem Schadensfall) Zutritt gewährt bekommt. Am besten ist es, der Mieter hinterlegt den Zweitschlüssel bei einer Vertrauensperson und informiert die Vermieter hierüber.
Auch bei freiwilliger Hinterlegung eines Schlüssels darf der Vermieter nicht einfach in die Wohnung gehen
Auch dann muss er immer den Mieter benachrichtigen, wenn er die Mieträume betreten möchte. Einfach mal rein gehen, weil der Mieter arbeitet oder gar im Urlaub ist, ist nicht zulässig und könnte sogar eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich ziehen. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Mieter schon ausgezogen ist, aber das Mietvertragsverhältnis noch nicht beendet ist.
Wenn Vermieter ohne Einverständnis des Mieters einen Zweitschlüssel besitzt
Der Mieter kann auf Herausgabe bestehen. Kommt der Vermieter dem nicht nach, kann der Vermieter das Schloss wechseln. Allerdings sollte er das Originalschloss aufheben, um es bei Vertragsende wieder einbauen zu können.
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Über mich
Petra Kilimann-Bouchon
Geprüfte Immobilienfachwirtin
Mein Name ist Petra Kilimann-Bouchon, ich bin seit 1995 in der Immobilienbranche tätig und arbeite als Immobilienmaklerin in Baunatal, Kassel und im Landkreis Kassel.
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