Mängel beim Immobilienverkauf

Was muss der Verkäufer sagen?

Was Immobilienverkäufer über Mängel bei ihrer Immobilie wissen müssen:

  • Welche Mängel muss ich offenbaren?
  • Was sind versteckte Mängel?
  • Was gehört zu dem Begriff “Mängel”?
  • Mängel besser verschweigen?
Petra Kilimann-Bouchon
aktualisiert am 21.10.2022

Dürfen Verkäufer Mängel verschweigen?

Was Sie als Verkäufer angeben müssen und welche Folgen hat es, diese zu verschweigen?

Immobilienverkäufer müssen nicht auf alle Mängel extra hinweisen

Regnet es zum Beispiel durch das Dach und dies ist bei einer ordentlichen Besichtigung erkennbar, dann braucht der Eigentümer dem Kaufinteressenten diesen Umstand nicht explizit darauf hinweisen. Er muss also nicht extra auf den nassen Fleck an der Zimmerdecke hinweisen, sofern dieser sichtbar ist.

Versteckte Mängel müssen offenbart werden

Liegt jedoch ein Mangel vor, der bei einer ordentlichen Besichtigung nicht erkennbar ist, von dem der Verkäufer jedoch Kenntnis hat, dann wäre dies ein sogenannter „versteckter Mangel“. Diesen darf der Verkäufer nicht verschweigen. Dies kann eine mangelhafte Kellerabdichtung sein, wo noch kein sichtbarer Schaden aufgetreten ist, auf den ein Handwerker aber bereits hingewiesen hat.

Auch der böse Nachbar kann ein “Mangel” sein, den Sie offenbaren müssen

Nicht nur Baumängel zählen dazu. Auch andere Umstände können durchaus dazu gehören, so zum Beispiel, wenn ein Nachbar mit allen Nachbarn Rechtsstreitigkeiten führt. Auch nicht genehmigte Aus- Um- und Anbauten können dazugehören.

Nicht gesagt, ist doch nicht gelogen

Dies kann jedoch für Sie als Verkäufer teuer werden. Versäumt der Verkäufer den Hinweis, so können hohe Kosten auf ihn zu kommen. Eventuell verlangt der Käufer Schadensersatz oder will gar vom Kaufvertrag zurücktreten. Ersparen Sie sich diesen Ärger in jedem Fall, denn es kostet immer viel Geld und auch meist viele Nerven. Ich persönlich würde dazu raten, auch sichtbare Mängel im Kaufvertrag aufzunehmen. So beugt man dem Streit am besten vor.

Sie haben weitere Fragen rund um die Immobilie oder benötigen Unterstützung bei Ihrem Immobilienverkauf in Kassel, Baunatal oder im Landkreis Kassel? Dann wenden Sie sich an den Immobilienexperten.

Informieren Sie sich unverbindlich & diskret bei mir – kontaktieren Sie mich direkt, oder fordern Sie einen Rückruf an. Sie erreichen mich telefonisch mit 0561 5799130 oder per E-Mail an mail@pkb-immobilien.de.

Über mich

Petra Kilimann-Bouchon
Geprüfte Immobilienfachwirtin

Mein Name ist Petra Kilimann-Bouchon, ich bin seit 1995 in der Immobilienbranche tätig und arbeite als Immobilienmaklerin in Baunatal, Kassel und im Landkreis Kassel.

Erfahren Sie hier mehr über mich.

Weiteres Immobilienfachwissen

Rückstauklappe

  • Rückstauklappe ist wichtig
  • Regelmäßige Wartung
  • was im Schadensfall passieren kann

Privatverkauf

  • Gefahren vermeiden
  • Verkauf vorbereiten
  • Rechtliche Absicherung

Immobilienfotografie

  • Immobilie von ihrer besten Seite
  • Nicht nur das Licht spielt eine Rolle
  • Ein Auge für das Detail

Immobilienverkauf ist Vertrauenssache

Ich begleite den Verkauf Ihrer Immobilie — profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung & erzielen Sie mit mir den richtigen Preis für Ihre Immobilie.