Gebäudeversicherung beim Immobilienverkauf

Was ist bei den Gebäudeversicherungen zu beachten?

Die Gebäudeversicherung geht beim Verkauf Ihrer Immobilie automatisch auf den Käufer über. Kündigen Sie die Versicherung nicht.

Auch müssen Sie bis zu Eigentumsumschreibung sicherstellen, dass die Versicherungsbeiträge beglichen sind.

Versicherung bis nach Eigentumsumschreibung aufrecht erhalten!

Die neuen Eigentümer können die Versicherung übernehmen oder kündigen. Jedoch können die neuen Eigentümer erst dann tätig werden, wenn sie auch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Dies geschieht erst einige Wochen nach der Kaufpreiszahlung. In der Zwischenzeit könnten Sie als Verkäufer im Schadensfall immer noch haftbar gemacht werden. Daher ist der Versicherungsschutz auch nach dem Verkauf Ihrer Immobilie noch eine Weile sehr wichtig für Sie.

Aber auch die Hausratversicherung sollten Sie erst nach der Umschreibung im Grundbuch kündigen

Da die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Ersatz oder Reparatur nicht übernimmt, wenn Möbel oder elektronische Geräte durch einen Brand oder einen Wasserschaden beschädigt werden, sollten Sie auch die Hausratversicherung noch aufrecht erhalten.

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