Bodenrichtwert nicht gleich Grundstückswert

Petra Kilimann-Bouchon informiert

Bodenrichtwert nicht gleich Grundstückswert

  • Dieser Begriff wird oft mit dem Grundstückswert verwechselt.
  • Wenn man den Bodenrichtwert von seinem Grundstück kennt, weiß man den tatsächlichen Wert damit aber noch nicht, sondern hat nur einen Anhaltspunkt.

Bodenrichtwerte sind Werte über die Vergangenheit

Dies bedeutet, der Wert kann inzwischen gefallen oder gestiegen sein. Außerdem gibt es innerhalb der einzelnen Bodenrichtwertzonen Unterschiede. So muss man bei der Ermittlung des Wertes weitere Merkmale des Grundstücks berücksichtigen.

Relevante Merkmale für die Wertermittlung

Wie groß ist das Grundstück?
Welche Form hat das Grundstück?
In welchem Maß ist das Grundstück erschlossen?
Größe und Form des Grundstücks
Welche Bebauung ist erlaubt?
Vorhandene Bebauung und Bepflanzung
Befinden sich Altlasten auf dem Grundstück?

Was ist beim Kauf oder Verkauf zu beachten?

Ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist, beeinflusst den Wert des Grundstücks.

Muss zum Beispiel erst ein Gebäude abgerissen werden, so ist der Grundstückswert geringer als bei einem vergleichbaren unbebauten Grundstück. Manchmal befinden sich auch viele Bäume auf einem ansonsten noch unbebauten Grundstück, auch das wirkt sich wertmindernd aus. Hier müssen nämlich die Beseitigungs- und Abbruchkosten berücksichtigt werden.

Auch die Marktsituation ist immer zu beachten. Besteht hohe Nachfrage nach Grundstücken und das Angebot ist knapp, dann erhöht sich oft der Wert.

Man muss also immer den Bodenrichtwert zugrunde legen und dann die entsprechenden Zu- oder Abschläge vornehmen.

Bei bebauten Grundtücken benötigen Sie eine Verkehrswertermittlung, in der die Merkmale des Grundstücks und auch die der Bebauung berücksichtigt.

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