Welche Unterlagen benötigen Sie für die Wertermittlung Ihrer Immobilie?
Kein Problem – PKB Immobilien kümmert sich darum.
Diese Unterlagen benötigen Sie übrigens auch, wenn Sie Ihre Immobilie privat verkaufen möchten.
- Aktueller Grundbuchauszug
Das Ausstellungsdatum des Grundbuchauszugs darf nicht länger als 3 Monate vor dem Zeitpunkt der Antragsstellung zur Schätzung zurückliegen. Der Grundbuchauszug muss auch das Bestandsverzeichnis Abteilung I und II beinhalten. - Einheitswertbescheid
Der aktuelle Einheitswertbescheid wird vom Finanzamt erstellt. - Bescheid der Brandversicherung (Versicherungsschein)
Dieser wird von dem Versicherer ausgestellt, bei dem das Objekt versichert ist. Eine Jahresrechnung ist nicht ausreichend, da diese nicht die erforderlichen Angaben enthält. - Planunterlagen
Die Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte mit Maßangaben), eine Baubeschreibung, Berechnungen der Wohnfläche sowie der bebauten Grundfläche. - Bauzeichnungen
Grundrisse, Ansichten, Schnitte mit Maßangaben, eine Baubeschreibung, Berechnungen der Wohnfläche sowie der bebauten Grundfläche. - Baujahr des Gebäudes bzw. der Gebäudeteile
- Baujahr von Erweiterung von Gebäudeteilen
- Liste (und Rechnungen) der erfolgten Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten
- Energieausweis
- Bei Eigentumswohnungen:
Die Teileigentumserklärung und Aufteilungsplanunterlagen, Abgeschlossenheitsbescheinigung, aktueller Wirtschaftsplan, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Beschlussfassung, Stand der Rücklagen. - Bei Mietgrundstücken:
Mieterangaben und Bezeichnung der Wohnungen / vermieteten Einheiten, Angaben über die aktuelle Nettokaltmiete, Angaben über die aktuellen Nebenkosten, Angaben über die Bewirtschaftungskosten.
Ihnen fehlen Unterlagen für die Wertermittlung oder Ihren Immobilienverkauf?
Gern bin ich Ihnen bei der Beschaffung behilflich. Sprechen Sie mich an, ich besorge Ihnen die erforderlichen Unterlagen. Dazu benötige ich lediglich eine Vollmacht von Ihnen.
Rechnen Sie jedoch einige Zeit dafür ein. Oftmals gibt es bei den Ämtern oder Ausstellern Wartezeiten.
Sofern Originalunterlagen nicht mehr vorhanden sind und auch auf den Bauämtern nicht vorliegen, vermittele ich Ihnen gern einen Kontakt zu einem Fachbetrieb, der Ihnen die Planunterlagen erstellen kann.


